Sachbezüge: Sind Versand- und Verpackungskosten in die 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen?

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 EUR (brutto) monatlich, dann fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich hierdurch ein Betrag von mehr als 44 EUR, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Diese Ansicht vertritt zumindest das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Die Entscheidung des Finanzgerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen: Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, Sachbezüge aus dem Sortiment einer Fremdfirma auszuwählen und beauftragt er sie, die Sachbezüge direkt an die Arbeitnehmer zu versenden, wofür dem Arbeitgeber Versand- und Handlingkosten in Rechnung gestellt werden, dann sind diese Kosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen.

Beachten Sie | Der Bundesfinanzhof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil die Revision zugelassen. Geeignete Fälle können also vorerst offengehalten werden.

Quelle | FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.04.2016, Az. 10 K 2128/14, Rev. BFH Az. VI R 32/16, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 190614

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