Allein die Überlassung des Dienstwagens zur Privatnutzung führt zu einem geldwerten Vorteil

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einem lohnsteuerlichen Vorteil.

Das gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt. Diese aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 20.10.2017, Az. 2 K 4/17, Abruf-Nr. 198636) entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Kommen Sie auf uns zu, wir freuen uns auf Sie.

Für Ihre Fragen rund um die Themen Finanzen und Steuern stehen Ihnen Hammel+Lange Experten unter Telefon 07 11 / 61 55 46 - 0 oder per E-Mail Kontakt@Hammel-Lange.de zur Verfügung.