Zur Besteuerung der Mütterrente

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich aktuell mit der Frage befasst, in welcher Höhe die sogenannte Mütterrente zu besteuern ist.

Hintergrund: Ab dem 01.07.2014 wird Müttern oder Vätern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sogenannte Mütterrente gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei dieser Rentenerhöhung handelt es sich nicht um eine regelmäßige Rentenanpassung, sondern um eine außerordentliche Neufestsetzung des Jahresbetrags der Rente. Die Mütterrente wird somit nicht in vollem Umfang besteuert.

Der steuerfreie Teil der Rente ist neu zu berechnen. Dabei wird der bisherige steuerfreie Teil der Rente um den steuerfreien Teil der Mütterrente erhöht.

Beispiel

Bezieht eine Rentnerin seit 2005 oder früher eine Rente, beträgt der Besteuerungsanteil der Mütterrente – wie auch der der ursprünglichen Rente – 50 %.

Quelle | FinMin Schleswig-Holstein vom 10.11.2014, Az. VI 307 – S 2255 – 152

 

Kommen Sie auf uns zu, wir freuen uns auf Sie.

Für Ihre Fragen rund um die Themen Finanzen und Steuern stehen Ihnen Hammel+Lange Experten unter Telefon 07 11 / 61 55 46 - 0 oder per E-Mail Kontakt@Hammel-Lange.de zur Verfügung.