Verkauf eines Grundstücks nach Schenkung an Kinder

Damit die Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen nicht durch eine Schenkung unter Angehörigen umgangen werden kann, wird die beschenkte Person so behandelt, als hätte sie das geschenkte Grundstück selbst angeschafft. Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung durch den Schenker muss der Beschenkte den Veräußerungsgewinn versteuern.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Mutter für ein im Vorjahr erworbenes Grundstück ein gutes Kaufangebot erhielt. Sie schenkte das Grundstück ihren erwachsenen Kindern, die es am selben Tag zu dem von der Mutter ausgehandelten Preis an den Interessenten verkauften. Zwar blieb aufgrund der oben genannten Regelung der Gewinn nicht steuerfrei. Da er sich auf beide Kinder verteilte und die Kinder aufgrund ihres geringeren Einkommens einem niedrigeren Steuersatz unterlagen, ergab sich aber dennoch eine Steuerersparnis von über 15.000 €. Das Finanzamt ging von einer unangemessenen Gestaltung aus und erfasste den Gewinn bei der Mutter.

Laut BFH muss das Finanzamt die Gestaltung jedoch anerkennen. Zwar hätte die Mutter das Ziel der Vermögensverlagerung auf die Kinder auch erreichen können, wenn sie das Grundstück selbst verkauft und einen Teil des Erlöses ihren Kindern geschenkt hätte. Dies hätte jedoch zu einer höheren Steuerbelastung geführt. Die Absicht, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung aber noch nicht unangemessen. Das gilt selbst dann, wenn Schenkung und Verkauf noch am selben Tag stattfinden.