Verfassungswidrigkeit der Steuerzinsen

Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden ab dem 16. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Steuerbescheid ergeht, verzinst. Beispielsweise müssen Steuernachzahlungen für das Jahr 2018 ab 1. April 2020 verzinst werden. Wegen der verlängerten Steuererklärungsfristen für 2019 und 2020 beginnt die Verzinsung für 2019 erst ein halbes Jahr später am 1. Oktober 2021 und für 2020 drei Monate später am 1. Juli 2022.

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 v.H. = jährlich 6 v.H. seit Längerem umstritten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun entschieden, dass dieser Zinssatz seit 2014 nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Gesetzgeber ist aber für Verzinsungszeiträume bis Ende 2018 nicht zu einer rückwirkenden Zinssenkung verpflichtet, weil er bis dahin aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung ausgehen durfte. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss jedoch bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung getroffen werden. Einen bestimmten Zinssatz hat das BVerfG nicht vorgegeben, doch soll er sich gleichermaßen an dem üblichen Zins für Firmenkredite und an dem erzielbaren Zins für risikoarme Kapitalanlagen orientieren und müsste daher wesentlich niedriger sein als bisher.

Für die Steuerzahler besteht im Regelfall kein Handlungsbedarf. Steuerbescheide, in denen für Zeiträume nach 2018 zu hohe Nachzahlungszinsen festgesetzt wurden, werden korrigiert, sobald eine gesetzliche Regelung vorliegt. Zu hohe Erstattungszinsen müssen hingegen nicht zurückbezahlt werden.

Neue Steuerbescheide enthalten zunächst keine Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen für Zeiträume
ab 2019. Steht der neue Zinssatz fest, werden die Zinsen nachträglich festgesetzt. Nach Ansicht der Finanz- verwaltung gilt das Urteil nicht für andere Zinsen, z.B. auf gestundete oder hinterzogene Steuern. Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzämter in diesen Fällen weiterhin Zinsen mit 0,5 v.H. pro Monat festsetzen.