THG-Quote bei Elektrofahrzeugen

Elektrofahrzeuge stoßen bei der Fahrt kein Treibhausgas CO2 aus. Seit 2022 wird jedem Halter eines Elektrofahrzeugs eine sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zugerechnet. Die THG-Quote entsteht jährlich neu sowohl für betrieblich als auch für privat genutzte reine Elektrofahrzeuge. Bei Dienstwagen wird die THG-Quote dem Arbeitgeber als Fahrzeughalter zugerechnet.

Die THG-Quote ist handelbar und kann entweder direkt an Betriebe verkauft werden, die zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen verpflichtet sind, z.B. Mineralölunternehmen, oder sie kann über Dienstleister zu größeren THG-Quoten zusammengefasst und dann gebündelt verkauft werden.

Laut einer aktuellen Information der Finanzverwaltung sind Einnahmen aus dem Verkauf von THG-Quoten bei betrieblichen Elektrofahrzeugen als Betriebseinnahme zu erfassen und unterliegen der Umsatzsteuer. Privatpersonen hingegen müssen solche Einnahmen nicht versteuern.