Mindestlohn und Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitsstunde beträgt seit Anfang Januar 9,82 € und steigt zum 1. Juli 2022 wie geplant auf 10,45 €. Die im Bundestagswahlkampf versprochene Erhöhung auf 12 € soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 erfolgen. Bei einem Mindestlohn von 12 € wäre eine 10-Stunden- Woche bei Minijobs nicht mehr möglich, da die derzeitige Entgeltgrenze von 450 € überschritten würde. Aus diesem Grund soll ab dem 1. Oktober 2022 die Minijob-Grenze auf 520 € steigen. Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze für maximal zwei Monate im Jahr ist unschädlich, wenn das Entgelt in diesen Monaten das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt und das Überschreiten auf nicht vorhersehbaren Gründen beruht, z.B. plötzlicher Bedarf an Mehrarbeit oder gewinnabhängige Einmalzahlungen. Der Übergangsbereich, in dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung allmählich bis zu ihrer regulären Höhe ansteigen, verschiebt sich von bislang 450,01 bis 1.300 € auf künftig 520,01 bis 1.600 €. Am unteren Ende des Übergangsbereichs zahlen Arbeitnehmer ab Oktober geringere, die Arbeitgeber dafür höhere Sozialversicherungsbeiträge als bisher.