Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters

Beschäftigt eine GmbH ihren Alleingesellschafter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, dann darf die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben werden. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klargestellt.

Die Pauschalierung erfordert eine geringfügige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Dies ist bei einem Alleingesellschafter nicht der Fall. Es fehlt an der Weisungsgebundenheit, auch wenn er nur als Arbeitnehmer (kein Geschäftsführer) beschäftigt ist.

Quelle | FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.02.2014, Az. 6 K 1485/11, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 143990

 

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